Recourse-Factoring

Factoring

Recourse-Factoring

Synonym: «Unechtes» Factoring

Wenn ein Unternehmen offene Forderungen an einen Factor verkauft, um die Rechnungssumme zu erhalten, bevor die Kunden überweisen, dann ist vom Factoring die Rede. Normalerweise übernimmt der Factor dabei auch das Forderungsmanagement (Debitorenmanagement) inklusive Mahnwesen sowie das Ausfallrisiko (Delkredererisiko), sodass das Unternehmen auf der sicheren Seite ist.

Jedoch bestehen Ausnahmen, in denen der Factor das Ausfallrisiko nicht übernimmt. Das bedeutet, dass das Unternehmen einmal vorfinanzierte Summen unter Umständen zurückzahlen muss, wenn seine Kunden den Forderungen seitens des Factors nicht nachkommen. Buchhalterisch spricht man dann von einem Ausfall.

Bei diesen Ausnahmen mit fehlender Risikoübernahme spricht man von einem Recourse-Factoring oder auch «unechten» Factoring. Man spricht also vom Gegenstück des «echten» Non-recourse-Factorings, bei dem das Delkredererisiko mit dem Forderungsverkauf komplett auf die Seite des Factors wechselt.

Untervarianten des Recourse-Factorings

Bei den verschiedenen Factoring-Arten handelt es sich um Varianten eines Grundprozesses, deren konkrete Funktionsweisen durch die Kombination mehrerer verschiedener Parameter bestimmt wird.

Beim unechten Recourse- und echten Non-Recourse-Factoring ist es wie oben erwähnt der Parameter der Risikoübernahme (Delkrederefunktion). Das Grundprinzip des Forderungsverkaufs ist bei beiden aber identisch.

Weitere Parameter sind die Übernahme des Mahnwesens («Inhouse» oder «Full-Service») sowie ob die Kunden des Unternehmens informiert werden oder nicht («offen» oder «verdeckt»). So existieren praktisch mehrere Recourse-Factorings.

  • Mit Übernahme des Mahnwesens und Information der Kunden
    «Offenes (unechtes) Recourse-Full-Service-Factoring»
  • Mit Übernahme des Mahnwesens aber ohne Kundeninformation
    «Verdecktes (unechtes) Recourse-Full-Service-Factoring»
  • Ohne Übernahme des Mahnwesens mit Information der Kunden
    «Offenes (unechtes) Recourse-Inhouse-Factoring»
  • Ohne Übernahme des Mahnwesens und ohne Kundeninformation
    «Verdecktes (unechtes) Recourse-Inhouse-Factoring»

Funktionsweise des Recourse-Factorings

Nimmt man die erste der obenstehenden Untervarianten, dann würde der Prozess in vier Schritten verlaufen:

  1. Das Unternehmen wendet sich an einen Factor, verhandelt eine prozentuale Gebühr und reicht dann seine offenen Forderungen ein, um sie vorzufinanzieren.
  2. Der Factor zahlt die Forderungssummen aus und zieht dabei die vereinbarte Gebühr ab. Theoretisch könnte das Unternehmen diese Summe direkt reinvestieren. Warum das praktisch ein Risiko ist, wird nachfolgend in Punkt 4 erläutert.
  3. Der Factor stellt den Kunden des Unternehmens neue Forderungen aus und übernimmt das Mahnwesen, wenn die Kunden ihre Frist überschreiten.
  4. Sollten die Kunden nun aber fortlaufend nicht bezahlen, dann hat der Factor das Recht, einmal vorfinanzierte Summen vom Unternehmen zurückfordern. Die Summen, die der Factor zurückfordert, zahlt er dem Unternehmen erst dann wieder aus, wenn die Kunden des Unternehmens tatsächlich bezahlt haben. Also wenn man den Mahnfall klären konnte.

Beispiel für die Funktionsweise

Sie betreiben ein Handelsunternehmen mit einem Onlineshop und verkaufen zweimal verschiedene Produkte im Wert von CHF 900.00. In beiden Fällen möchten Sie nicht darauf warten, dass Ihre Kunden bezahlen. Deshalb wenden Sie sich an einen Factor und vereinbaren eine Gebühr von 1.8 %. Jedoch handelt es sich um die unechte Recourse-Variante, da der Factor z.B. bei Ihren Kunden ein erhöhtes Risiko sieht.

Sie erhalten also zweimal CHF 883.80 vom Factor überwiesen, der sich danach an Ihre Kunden wendet. Einer der Kunden zahlt sofort. Der andere überschreitet die Zahlungfrist über Wochen. Also fordert der Factor einmal CHF 883.80 von Ihnen zurück, um selbst keinen Ausfall zu haben. Das Geld behält er ein, bis er es von Ihrem Kunden erhalten hat. Danach überweist er es Ihnen erneut.

 

Hinweis: Die hier erwähnten Summen und Prozentwerte verstehen sich als Beispiel. Wie viele Forderungen oder welche Summen Sie tatsächlich einreichen (können), bestimmt sich vor allem aus den Vertragsbestimmungen mit dem Factor sowie aus Ihrem Liquiditätsbedarf.

Unterschiede zwischen Recourse und Non-recourse

Tatsächlich unterscheiden sich beide Formen nur darin, dass der Factor die von ihm vorfinanzierten Summen beim unechten Recourse-Factoring zurückfordern darf und beim anderen nicht. Daraus resultiert in vielen Fällen zwar eine kleinere prozentuale Gebühr, doch auf der anderen Seite erhöht sich das Risiko für das Unternehmen.

Aus diesem Grund sollte ein Unternehmen seine offenen Forderungen bei der Recourse-Form nur dann einreichen, wenn es mit hoher Wahrscheinlichkeit sicherstellen kann, dass es nicht zum Ausfall kommt. Bei der Non-recourse-Form hätte es nichts zu befürchten, da das Geld bis auf den Fall vor Retournierungen sicher ist.

Generelle Vorteile des Factorings an sich

Wenn sich Unternehmen für das Fakturieren ihrer offenen Forderungen entscheiden, profitieren sie von mehreren Vorteilen. Je nachdem, wie es bei der Wahl der Factoring-Form die einzelnen Parameter setzt, sind es diese:

  • Verbesserte Liquidität, da der Factor die entsprechenden Rechnungssummen schon nach kurzer Zeit auszahlt und das Unternehmen nicht mehr darauf warten muss, dass seine Kunden bezahlen.
  • Freie interne Ressourcen, sofern der Factor neben dem Forderungsmanagement auch das Mahnwesen übernimmt und das Unternehmen somit nur noch Rechnungen erstellen, diese einreichen und als «bezahlt» markieren muss.
  • Kaum Risiko, wenn sich das Unternehmen für die Non-recourse-Variante mit Delkrederefunktion (Übernahme des Risikos durch den Factor) entscheidet.
  • Kleine Gebühr von durchschnittlich nur 1 bis 3 % der Forderungssumme, die im Verhältnis zu den Vorteilen kaum nennenswert ist.

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