01.06.2024 - v. P003
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von SWISSBILLING by CembraPay ("SWISSBILLING") angebotene TWINT-Funktion, mit der eine spätere Zahlung ermöglicht wird. SWISSBILLING ist eine Marke der CembraPay AG, mit Sitz am Bändliweg 20, CH-8048 Zürich. Jeder Verweis auf SWISSBILLING gilt als Verweis auf CembraPay AG. Mit der Wahl dieser Zahlungsart akzeptiert der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
A. Was bietet die TWINT-Funktion «später bezahlen» von SWISSBILLING?
1.1 TWINT-Funktion «später bezahlen» von SWISSBILLING. Die von SWISSBILLING angebotene TWINT-Funktion «später bezahlen» («SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion») ist eine Zahlungslösung, die das Bezahlen von Einkäufen über die TWINT-App von teilnehmenden TWINT-Herausgebern mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ermöglicht. Die SWISSBILLING- Später-Bezahlen-Funktion wird von SWISSBILLING angeboten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen dem Kunden, der die SWISSBILLING- Später-Bezahlen-Funktion nutzt, und SWISSBILLING. Der Herausgeber der TWINT-App des Kunden ist in diese Dienstleistung nicht involviert und dafür nicht haftbar.
1.2 Zahlungsanweisung. Der Kunde weist SWISSBILLING an, die Forderung des Händlers aus dem zugrundeliegenden abgeschlossenen Geschäft (Kauf) zu bezahlen. Aus diesem Zahlungsvertrag steht SWISSBILLING eine eigenständige Forderung gegen den Kunden zu. Die Forderung ist innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufs und der Bestätigung durch den Händler zu begleichen (Zahlungsfrist), wobei der Kunde in der TWINT-App wählen kann, ob er die Zahlung zum Fälligkeitsdatum automatisch abbuchen lassen oder eine solche Transaktion manuell erteilen möchte.
1.3 Der Händler ist weiterhin der Hauptansprechpartner des Kunden. Die Verpflichtungen des Händlers in Bezug auf den Kaufvertrag oder andere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bestellung bleiben davon völlig unberührt. Der Kunde wird daher aufgefordert, sich mit allen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung an den Händler zu wenden, unabhängig davon, ob es sich um die Lieferung, die Rückgabe von Waren, die Qualität der Bestellung, die Erbringung der Dienstleistung oder anderes handelt.
1.4 Portal für späteres Bezahlen. Die Kunden können direkt über die TWINT-App auf das Portal für späteres Bezahlen der SWISSBILLING zugreifen. Im Kundenportal können die Kunden Zahlungen ausführen, den Zahlungsstatus und das Fälligkeitsdatum der Forderung einsehen und direkt mit SWISSBILLING interagieren.
B. Wer kann die SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion nutzen?
2.1 Natürliche Personen. Die SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion steht grundsätzlich natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zur Verfügung, die handlungsfähig und mindestens 18 Jahre alt sind.
2.2 Bonitätsprüfung. Aus Gründen der Sicherheit, des Risikomanagements und zur Vermeidung von Zahlungsausfällen unterliegt die SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion dem automatisierten internen Prüfprozess von SWISSBILLING. Im Rahmen dieses Prozesses prüft SWISSBILLING Identität, Adresse und Zahlungsfähigkeit des Kunden und stellt sicher, dass die von SWISSBILLING festgelegte Zahlungslimite des Kunden nicht überschritten wird. SWISSBILLING ist unter keinen Umständen verpflichtet, eine Anfrage zur Nutzung der SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion anzunehmen. SWISSBILLING kennt und berücksichtigt den Saldo oder die Zahlungslimite des Kunden bei seinem TWINT-Herausgeber nicht. Zahlungsanfragen des Kunden für die SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion werden somit unabhängig von solchen Limiten geprüft. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass zum jeweiligen Fälligkeitsdatum der Zahlung an SWISSBILLING eine ausreichende Zahlungslimite und genügend Guthaben in seiner TWINT-App vorhanden sind.
2.3 Erklärungsbegehren. Käufer, deren Transaktion von SWISSBILLING abgelehnt wurde, können unter folgender Adresse eine Erklärung zu den Gründen verlangen: twint@swissbilling.ch. Um den Schutz und die vertrauliche Behandlung der angeforderten Informationen zu garantieren, müssen sie einen Identitätsnachweis erbringen. SWISSBILLING wird die Gründe für den Entscheid darlegen und auf Anfrage wird ein persönlicher Vertreter die Ablehnung überprüfen. Eine Antwort erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Tagen.
C. Was verrechnet SWISSBILLING dem Kunden?
3.1 Gebühren. Für die Nutzung der SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion kann eine Gebühr pro Transaktion vom Kunden oder vom Händler erhoben werden. Falls die Gebühr vom Kunden erhoben wird, wird dies vor dem Abschluss klar und transparent ausgewiesen und es gelten folgenden Gebühren:
Transaktionshöhe (CHF) | Gebühr (CHF) |
10.00 - 24.99 | 0.50 |
25.00 - 49.99 | 1.00 |
50.00 - 99.99 | 2.00 |
100.00 - 199.99 | 2.00 |
200.00 - 299.99 | 2.00 |
300.00 - 399.99 | 3.00 |
400.00 - 499.99 | 4.00 |
500.00 - 599.99 | 5.00 |
600.00 - 699.99 | 6.00 |
700.00 - 799.99 | 7.00 |
800.00 - 899.99 | 7.00 |
900.00 - 1'000.00 | 7.00 |
Die Gebühr hat die gleiche Zahlungsfrist wie die unterliegende Forderung. Die Gebühr ist auch geschuldet, wenn die Forderung vor Ablauf der Zahlungsfrist bezahlt wird. Falls der Kaufbetrag beim Händler wegen Warenrückgabe, Stornierung oder aus anderen Gründen vollständig entfällt, wird die Gebühr erlassen. Bei einer teilweisen Reduktion des Kaufbetrages wird SWISSBILLING die Gebühr angemessen reduzieren. Allfällige Anpassungen dieser Gebührentabelle finden keine Anwendung auf bereits abgeschlossene Transaktionen.
3.2 Verzug. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Benachrichtigung in Verzug.
3.3 Mahngebühren. Im Verzugsfall wird zuerst eine kostenlose Zahlungserinnerung versendet. Falls nach der kostenlosen Zahlungserinnerung immer noch keine Zahlung erfolgt, werden Mahngebühren gemäss nachfolgender Tabelle verrechnet:
Betrag | 1. Mahnung | 2. Mahnung | 3. Mahnung |
unter CHF 50 | CHF 5 | CHF 10 | CHF 15 |
CHF 50-100 | CHF 10 | CHF 15 | CHF 20 |
über CHF 100 | CHF 20 | CHF 20 | CHF 20 |
3.4 Gebühren für Inkasso und Inkassobüro. Bleibt eine Transaktion auch nach der dritten Mahnung unbezahlt, kann SWISSBILLING das Inkasso einem Dritten übertragen und ist berechtigt, die Forderung(en) aus der betreffenden Transaktion an diesen Dritten abzutreten. Im Falle einer Abtretung an ein Inkassobüro gehen die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gemäss den Empfehlungen des Verbands Inkasso Suisse (www.inkassoverband.ch) zu Lasten des Kunden.
3.5 Sonstige Gebühren. SWISSBILLING ist berechtigt, dem Kunden zusätzliche Entschädigungen, Dienstleistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen, wie zum Beispiel:
Gebühr für Adresssuche: | CHF 25 |
Gebühr für Kontoauszüge: | CHF 25 |
Rückerstattungsgebühr (Kundenüberzahlungen): | bis zu CHF 25 |
D. Datenschutz und Wahrung des Berufsgeheimnisses
4.1 Compliance. SWISSBILLING hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz von personenbezogenen Daten, insbesondere an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). SWISSBILLING ist als Verantwortliche für die nachfolgend beschriebenen Datenbearbeitungen zu qualifizieren. Zu den Kontaktdaten siehe Ziffer 6.8 unten.
4.2 Art der personenbezogenen Daten. Mit der Auswahl der Methode der SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere: Vor- und Nachname, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, E-Mail-Adresse, Geburtsort und -datum, Telefonnummer, Bank des Kunden, Kauf (Betrag, Händler), Zahlungsgewohnheiten und IP-Adresse) von SWISSBILLING nach Massgabe ihrer Datenschutzerklärung bearbeitet werden (siehe nachfolgende Ziffer 4.4).
4.3 Quelle. Die verwendeten Daten (siehe Ziffer 4.2) können aus den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, aus der eigenen Datenbank und/oder von Dritten (TWINT AG, herausgebende Banken und in der Datenschutzerklärung von SWISSBILLING genannte Parteien) stammen. SWISSBILLING kann die Zahlungsfähigkeit des Kunden mittels einer spezialisierten Datenbank und/oder durch das Betreibungsamt und/oder auf andere gesetzlich zulässige Weise überprüfen.
4.4 Datenschutzerklärung. In der Datenschutzerklärung von SWISSBILLING finden Sie detaillierte Informationen über die Art und Weise, wie SWISSBILLING personenbezogene Daten bearbeitet. Die Datenschutzerklärung ist einsehbar unter https://www.swissbilling.ch/twint-datenschutzerklaerung/
4.5 Zwecke. Im Wesentlichen bearbeitet SWISSBILLING personenbezogene Daten eines Kunden im Hinblick auf die Annahme und Verwaltung ihrer Zahlungslösung, insbesondere für das Inkasso von Zahlungen, für die Administration der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, für die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen, für den Vertragsabschluss, für die Beantwortung von Fragen des Kunden, für die Evaluation, Verbesserung und Entwicklung von Produkten sowie für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass SWISSBILLING Marketingmaterial und Werbung im Zusammenhang mit der SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion u. a. auf elektronischem Weg (z. B. E-Mail, SMS) versendet und der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit per E-Mail an legal@swissbilling.ch widerrufen.
4.6 Automatisierte Entscheidungen. Zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung von an SWISSBILLING übermittelten Zahlungsanfragen nimmt SWISSBILLING eine computergestützte Bewertung anhand von Kunden- und Bestelldaten vor. Bei einer Ablehnung kann der Kunde verlangen, dass ein persönlicher Vertreter die Entscheidung überprüft.
4.7 Weitergabe. Da die Zahlungen über das TWINT-System abgewickelt werden, haben die TWINT AG und der Herausgeber der TWINT-App des Kunden Zugriff auf zahlungsbezogene Informationen (inkl. Zahlungsstatus und Transaktionsverlauf). Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen dieser Parteien.
4.8 Internationale Übermittlung. SWISSBILLING speichert und bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden grundsätzlich ausschliesslich in der Schweiz. In bestimmten Fällen können jedoch Subunternehmer von SWISSBILLING personenbezogene Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder sogar weltweit bearbeiten. Diese Fälle sind in der Datenschutzerklärung von SWISSBILLING aufgeführt (siehe Ziffer 4.4 oben). SWISSBILLING stellt sicher, dass durch das am jeweiligen Ort geltende Recht nach Einschätzung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist oder, sofern die Gesetze keinen angemessenen Datenschutz bieten, der Datenschutz auf Basis anderer Gründe, insbesondere auf Basis von Standardvertragsklauseln oder mit anderen geeigneten Garantien, gewährleistet ist.
4.9 E-Mail-Korrespondenz. Der Kunde hat SWISSBILLING bei der Registrierung für die SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion seine E-Mail-Adresse mitgeteilt. Der Kunde bestätigt die Richtigkeit und Aktualität seiner E-Mail-Adresse und teilt SWISSBILLING allfällige Änderungen mit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SWISSBILLING Benachrichtigungen und Mahnungen sowie weitere kaufrelevante Inhalte per E-Mail und über die TWINT-App versenden kann und der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails via Internet unverschlüsselt und unsicher erfolgt. Das Internet ist ein weltweites, offenes und jedermann zugängliches Netz.
E. Haftung und Sorgfaltspflicht
5.1. Ausschluss der Haftung. SWISSBILLING, ihre Mitarbeiter oder Beauftragten haften nicht für Schäden, die aus den erbrachten Dienstleistungen resultieren, insbesondere nicht bei Annahmeverweigerung oder Nichtverfügbarkeit ihrer Dienstleistung zur Ausführung eines Auftrags, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht im Sinne von Art. 100 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts vor.
5.2. Sorgfaltspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Sorgfaltspflichten gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von ihm genutzten TWINT-App einzuhalten. Bei missbräuchlicher Nutzung der SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion steht SWISSBILLING aus dieser Zahlungsvereinbarung gleichwohl ein eigenständiger Anspruch gegen den Kunden zu (vgl. Ziffer 1.2 oben), es sei denn, der Kunde weist nach, dass er sämtliche Sorgfaltspflichten eingehalten hat.
F. Verschiedenes
6.1. Beizug Dritter und Abtretungsrecht. SWISSBILLING ist berechtigt, Dritte gemäss den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von SWISSBILLING beizuziehen. SWISSBILLING ist auch berechtigt, diesen Vertrag oder ihre Ansprüche aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder abzutreten.
6.2. Identitätsdiebstahl. Meldet ein Kunde, dass jemand ohne seine Zustimmung eine Transaktion unter Verwendung seiner Identität getätigt hat, so liegt es in der Verantwortung des Kunden, bei den zuständigen Behörden Strafanzeige zu erstatten oder den Identitätsmissbrauch mit Beweisdokumenten klar zu belegen. Anschliessend sollte der Kunde SWISSBILLING eine Kopie der Strafanzeige, des Polizeiberichts oder eines sonstigen Nachweises des Identitätsmissbrauchs für den betreffenden Kauf zustellen. Nach Erhalt dieser Dokumente vom Kunden kann SWISSBILLING beschliessen, ihre Forderungen bis zur Klärung des rechtlichen Ausgangs der Strafklage einzustellen.
6.3. Betrug oder anderes strafbares Verhalten. Die Nutzung der SWISSBILLING-Später-Bezahlen-Funktion hat nach Treu und Glauben zu erfolgen. Ein Kunde darf sie nicht nutzen, wenn er weiss oder bei angemessener Aufmerksamkeit hätte wissen können oder müssen, dass er nicht in der Lage sein wird, den Kauf innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen. Ebenso ist es einem Kunden untersagt, unter verschiedenen Identitäten eine Bestellung bei SWISSBILLING aufzugeben oder zu versuchen, eine solche aufzugeben. Ein solches Verhalten kann eine strafbare Handlung darstellen. Es entspricht der Praxis von SWISSBILLING derartige Verhaltensweisen umgehend und ohne weitere Rückfragen bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
6.4. Verrechnungsverbot. Der Kunde kann keine Gegenforderungen zur Verrechnung bringen.
6.5. Abtretung von Rückzahlungsforderungen. Falls der Kunde eine Rückzahlungsforderung gegenüber dem Händler hat, ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass der Händler die Rückzahlung ausschliesslich über das TWINT-System leistet und der Kunde ist verpflichtet, diese Rückzahlungsforderung auf Verlangen von SWISSBILLING an SWISSBILLING zu übertragen und abzutreten (schriftlich).
6.6. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SWISSBILLING kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern und teilt dem Kunden die entsprechenden Änderungen auf elektronischem Weg mit. Ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innert 30 Tagen ab Mitteilung gelten die Änderungen als akzeptiert.
6.7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Im Streitfall gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände ist der Gerichtsstand Zürich.
6.8. Bei Fragen kann sich der Kunde an die SWISSBILLING c/o CembraPay AG, Bändliweg 20, Postfach, 8048 Zürich, twint@swissbilling.ch, 058 226 11 11, wenden.