Allgemeine Geschäfts­bedingungen

gültig für die Zahlung per Rechnung

01.11.2022 - v. P004

A.    Was ist die Zahlungslösung per Rechnung von SWISSBILLING?

1.1    Eine Zahlungslösung. SWISSBILLING ist eine Zahlungslösung, die es Ihnen erlaubt, Ihre Online- und Offline-Einkäufe per Rechnung in einer oder mehreren Raten zu bezahlen.

1.2    Basiert auf einer Forderungsabtretung. Juristisch gesehen entspricht die Zahlung per Rechnung an die SWISSBILLING der Abtretung einer Forderung des Leistungserbringers an SWISSBILLING: Die Rolle von SWISSBILLING beschränkt sich auf das Inkasso des für die Leistung geschuldeten Preises. Die an SWISSBILLING abgetretene Rechnung (die abgetretene Forderung) ist ausschliesslich an SWISSBILLING zu zahlen. Bezahlt der Kunde die Rechnung direkt an den Leistungserbringer, so entbindet ihn dies nicht von seiner Zahlungspflicht und er läuft Gefahr, die Rechnung zweimal bezahlen zu müssen!

1.3    Der Leistungserbringer bleibt der Hauptansprechpartner des Kunden. Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen oder die Bestellung anderweitig betreffenden Pflichten des Leistungserbringers bleiben weiterhin bestehen: Mit Fragen oder Problemen betreffend Erbringung der vereinbarten Leistung muss sich der Kunde also an ihn wenden, egal, ob dies die Lieferung, die Warenrücksendung, die Qualität der Bestellung, die Erbringung der Leistung oder etwas anderes betrifft.

B.    Wer kann die Zahlungslösung per Rechnung von SWISSBILLING benützen?

2.1    Kontrolle der Zahlungsfähigkeit. Aus Gründen der Sicherheit, der Risikokontrolle und zur Bekämpfung der Überschuldung knüpft SWISSBILLING die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung an ein internes Kontrollverfahren, das hauptsächlich auf einer automatischen computergestützten Datenverarbeitung basiert. Im Rahmen dieser Kontrolle prüft SWISSBILLING die Identität des Kunden, seine Adresse und seine Bonität. Im Übrigen stellt sie sicher, dass die Höchstgrenze für Zahlungen nicht überschritten wird. SWISSBILLING kann keinesfalls gezwungen werden, einen Antrag auf Zahlung per Rechnung anzunehmen, und ist nicht verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Dabei wird auf Folgendes hingewiesen:

• Personen, deren Adresse nicht in den üblichen Datenbanken aufgeführt ist, insbesondere bei der Post oder bei der CRIF AG in Zürich, können die Zahlungslösung SWISSBILLING nicht benützen. Sie müssen sich für die Aktualisierung ihrer Adresse an die CRIF AG in Zürich (www.crif.ch) wenden

• Bei der Kontrolle der Zahlungsfähigkeit berücksichtigen wir insbesondere unsere Erfahrungen mit vergangenen Zahlungen an SWB sowie die Daten in der Datenbank der CRIF AG (www.crif.ch). Bei Fragen zu den in der Datenbank der CRIF AG enthaltenen Informationen gehen Sie nach der Anleitung auf der Webseite der CRIF AG vor.

2.2    Erklärungsbegehren. Käufer, deren Transaktion von SWISSBILLING abgelehnt wurde, können unter folgender Adresse eine Erklärung zu den Gründen verlangen: support@swissbilling.ch. Um die vertrauliche Behandlung der angeforderten Informationen zu garantieren, müssen sie einen Identitätsnachweis erbringen. Grundsätzlich werden diese Anträge innerhalb von 14 Tagen beantwortet.

C.    Welche Gebühren entstehen dem Kunden für die Nutzung von SWISSBILLING?

3.1    Fakturierungskosten und Kosten des Postversands. SWISSBILLING kann dem Kunden Fakturierungskosten in Rechnung stellen, das heisst einen Betrag pro Rechnung, der als Prozentsatz der Bestellung und/oder als absoluter Wert festgelegt ist. Die Höhe dieser Kosten wird beim Check-out auf geeignete Art klar angegeben. Je nach gewählter Art der Rechnungszustellung (E-Mail oder per Post) können die Gebühren variieren.

3.2    Kosten bei Teilzahlung in bis zu 3 Raten oder Transaktionen im Wert von weniger als CHF 500.00. Wenn SWISSBILLING eine Zahlung in mehreren Raten anbietet, kann je nach Vertragsbedingungen des Leistungserbringers jede Rate mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden sein. Die Höhe dieser Kosten wird beim Check-out auf geeignete Art klar angegeben.

3.3    Kosten für Duplikate und Adresssuche. Für jedes beantragte Rechnungsduplikat in Papierform kann SWISSBILLING einen Betrag von CHF 5.00 in Rechnung stellen. Ist die vom Käufer bei der Bestellung angegebene Adresse nicht oder nicht mehr gültig, so ist SWISSBILLING berechtigt, für die Adresssuche zusätzlich eine Pauschale von CHF 25.00 in Rechnung zu stellen.

3.4    Rückerstattungsgebühr. Bei Rückerstattungen an den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.00 erhoben.

D.    Was passiert bei Zahlungsverzug?

4.1    Zahlungsverzug. Die Rechnungen müssen SWISSBILLING innert der auf der Rechnung angegebenen oder der für die Zahlung der Raten vereinbarten Fristen beglichen werden. Erfolgt innerhalb der festgelegten oder vereinbarten Fristen keine Zahlung, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass SWISSBILLING ein förmliches Mahnverfahrens durchführen muss.

4.2    Mahngebühren. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist, muss er SWISSBILLING Mahngebühren bezahlen. Die Mahngebühren betragen CHF 25.00 für die erste Mahnung und CHF 25.00 für jede weitere Mahnung. Betrifft die Rechnung eine Zahlung in mehreren Raten, bewirkt der Verzug bei der Zahlung einer vereinbarten Rate die sofortige Fälligkeit des verbleibenden Rechnungsbetrages inklusive Gebühren und Zinsen.

4.3    Zahlungsplangebühr. Wünscht der Kunde einen Zahlungsplan (d.h. eine über die ursprünglich vereinbarte(n) Rate(n) hinausgehende gestaffelte Bezahlung einer Rechnung), kann SWB eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 pro Monatsrate für Beträge unter CHF 750.00 in Rechnung stellen. Für Beträge über CHF 750.01 berechnet SWB eine Bearbeitungsgebühr von 2% des Gesamtrechnungsbetrags.

4.4    Inkassogebühren. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist(en) keine Zahlung, kann SWISSBILLING Dritte mit dem Inkasso beauftragen und ist berechtigt, die Forderung(en) betreffend die fragliche Rechnung abzutreten. Bei einer Übergabe an einen Inkassopartner werden dem Kunden gemäss den Empfehlungen des VSI (www.inkassoverband.ch) die folgenden Inkassogebühren berechnet:

• CHF 50.00 für Rechnungen bis CHF 49.00;
• CHF 80.00 für Rechnungen von CHF 50.00 bis CHF 499.00;
• CHF 150.00 für Rechnungen von CHF 500.00 bis CHF 999.00;
• CHF 200.00 für Rechnungen von CHF 1’000.00 bis CHF 1’999.00;
• CHF 300.00 für Rechnungen von CHF 2’000.00 bis CHF 4’999.00;
• CHF 500.00 für Rechnungen von CHF 5’000.00 bis CHF 9’999.00;
• 6% des Rechnungsbetrags bei Rechnungen über CHF 10'000.00.

SWISSBILLING behält sich in allen Fällen vor, zusätzlich 8% Verzugszins p.a., den Ersatz zusätzlicher Schäden sowie die Verfahrenskosten und -gebühren (Betreibung u.a.) in Rechnung zu stellen.

4.5    Bei Identitätsmissbrauch. Wenn ein Kunde meldet, eine Person habe eine Bestellung aufgegeben und dabei ohne seine Zustimmung seine Identität benützt, muss er bei den zuständigen Behörden Strafanzeige erstatten oder den Identitätsmissbrauch mit Urkunden klar belegen. Anschliessend muss er SWISSBILLING eine Kopie der Strafanzeige bzw. des Polizeirapports oder andere Beweise für den Identitätsmissbrauch bezüglich der fraglichen Rechnung übermitteln. Nach Erhalt dieser Dokumente vom Käufer kann SWISSBILLING ihre Forderungen sistieren, bis über die Strafanzeige entschieden wurde.

4.6    Bei Betrug oder einem anderen deliktischen Verhalten. Die Zahlungslösung per Rechnung von SWISSBILLING ist nach Treu und Glauben zu nutzen. Der Kunde muss darauf verzichten, wenn er zumutbarerweise weiss, wissen konnte oder hätte wissen müssen, dass er die Transaktion auf Rechnung nicht fristgerecht bezahlen kann. Ebenso ist es dem Kunden verboten, unter verschiedenen Identitäten Bestellungen bei SWISSBILLING aufzugeben. Ein solches Verhalten stellt einen Straftatbestand dar. Dasselbe gilt, wenn nur versucht wird, die Bestellung aufzugeben, und SWISSBILLING diese zurückweist. SWISSBILLING behält sich vor, Fälle dieser Art sofort und ohne weitere Rücksprache bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

E.    Datenschutz und Berufsgeheimnis

5.1.    SWISSBILLING hält sich strikt an die gesetzlichen und regulatorischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere an das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

5.2.    Wenn der Kunde als Zahlungsart die Rechnungsstellung durch SWISSBILLING wählt, willigt er ein, dass seine Personendaten (namentlich: Vorname und Name, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungsgewohnheiten, IP-Adresse) von SWISSBILLING gemäss ihrer Datenschutzerklärung (vgl. 5.3) bearbeitet werden. Der Rechtsbegriff «Bearbeitung» umfasst die gesamte Verwaltung von Personendaten wie die Beschaffung, Speicherung und Übermittlung dieser Daten an Dritte und/oder ins Ausland.

5.3.    Die Datenschutzerklärung von SWISSBILLING enthält genaue Informationen darüber, wie SWB die Personendaten bearbeitet. Diese Datenschutzerklärung wird auf der Website www.swissbilling.ch veröffentlicht. Eine Kopie kann per E-Mail an support@swissbilling.ch, an den Leistungserbringer oder an legal@swissbilling.ch angefordert werden. Die diesbezüglichen Rechte des Kunden sind auch in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

5.4.    Im Wesentlichen bearbeitet SWISSBILLING Personendaten des Kunden, sofern und soweit diese für die Annahme und die Verwaltung ihrer Zahlungsdienstleistung per Rechnung erforderlich sind, insbesondere für das Inkasso von Rechnungen, zur Verwaltung der Geschäftsbeziehungen zum Kunden, zur Ausführung der vereinbarten Leistungen, zum Vertragsschluss, zur Beantwortung von Kundenfragen, zu Evaluierungs- und Verbesserungszwecken und zur Entwicklung neuer Produkte sowie für die gesetzlichen und regulatorischen Leistungen, Funktionen und Pflichten von SWISSBILLING, der CEMBRA MONEY BANK AG und der Gesellschaften der Gruppe CEMBRA MONEY BANK AG. In diesem Rahmen entscheidet SWISSBILLING elektronisch unter Verwendung der kunden- und bestellungsbezogenen Daten, ob sie die ihr vorgelegten Anträge auf Zahlung per Rechnung annimmt oder ablehnt. Die verwendeten Daten können vom Kunden oder aus ihrer eigenen Datenbank stammen und/oder von vertraglich an SWISSBILLING gebundenen Dritten geliefert werden. SWISSBILLNG ist berechtigt, die Bonität des Kunden bei einer einschlägigen Datenbank und/oder beim Betreibungsamt und/oder auf andere zulässige Weise überprüfen zu lassen.

5.5.    SWISSBILLING, die CEMBRA MONEY BANK AG und die Gesellschaften der Gruppe CEMBRA MONEY BANK AG sind unter Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des DSG und der Bestimmungen zum Schutz des Berufsgeheimnisses sowie vorbehaltlich Ihrer Zustimmung berechtigt, beschaffte Personendaten (z.B. über bearbeitete Rechnungen) im eigenen Namen oder im Namen Dritter zum Zwecke der Qualitäts- und/oder Wirksamkeitsanalyse sowie für kommerzielle und Marketingzwecke zu bearbeiten, zu übermitteln, auszuwerten und zu verwenden. SWISSBILLING ist insbesondere berechtigt, dem Kunden Informationen über Produkte und Leistungen von SWISSBILLING, der CEMBRA MONEY BANK AG und der Gesellschaften der Gruppe CEMBRA MONEY BANK AG sowie von ausgewählten Geschäftspartnern zukommen zu lassen. SWISSBILLING kann Dritte mit dem Versand dieser Informationen beauftragen. SWISSBILLING achtet darauf, dass die Auftragsbearbeiter und Empfänger der Personendaten der entsprechenden Geheimhaltungs- und Datenschutzpflicht unterstellt werden.

5.6.    Aufhebung des Berufsgeheimnisses. Mit der Unterzeichnung des Fakturierungsvertrags mit SWISSBILLING willigt der Kunde ein, dass der Leistungserbringer an SWISSBILLING bestimmte Detailinformationen bezüglich der Fakturierung seiner Leistungen übermittelt. Diese Informationen können die Beschreibung der erbrachten Leistungen, die Namen der Beteiligten, die Orte etc. beinhalten. Unterzeichnet der Kunde einen Fakturierungsvertrag mit SWISSBILLING, willigt er somit ein, dass diese Informationen, die potenziell dem Berufsgeheimnis unterstehen, an SWISSBILLING übermittelt werden und dass der Leistungserbringer für die Fakturierung seiner Leistungen von seiner Geheimhaltungspflicht entbunden ist.

F.    Haftungsausschluss

6.1    Die Haftung von SWISSBILLING, ihren Mitarbeitenden oder Auftragnehmern wird grundsätzlich ausgeschlossen für Schäden aus den erbrachten Leistungen, vorbehaltlich rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 Abs.1 OR, insbesondere bei Annahmeverweigerung oder Störungen ihrer Dienstleistung für die Ausführung einer Bestellung.

G.    Verschiedenes

7.1    Verrechnungsverbot. Rechnungen, die der Kunde SWISSBILLING schuldet, dürfen nicht mit Forderungen gegenüber dem Leistungserbringer verrechnet werden.

7.2    Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SWISSBILLING kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vorankündigung an die beim Kauf angegebene Adresse jederzeit ändern. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand dieser Nachricht schriftlichen Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

7.3    Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Im Streitfall gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Lausanne (Schweiz).

7.4    Bei Fragen kann der Kunde die SWISSBILLING SA unter der Adresse Rue du Caudray 4, CH-1020 Renens, kontaktieren.